Die Spessart-Klinik Bad Orb hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherung und Belegungsvereinbarungen mit der Deutschen Rentenversicherung geschlossen und ist beihilfefähig. Die Spessart-Klinik wird beim Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) als gemischte Krankenanstalt geführt (gemäß §4 Abs. 5 MB/KK, Stand 16.02.16).
Rehabilitation in der Spessart-Klinik ist möglich
- Im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung nach Krankenhausaufenthalt. Der dort zuständige Sozialdienst oder der Arzt leiten Sie zur Rehabilitation in eine geeignete Klinik weiter.
- Auf Antrag beim Rentenversicherungsträger, der Krankenkasse, einer Privatkasse, oder einer Beihilfestelle. Entsprechende Antragsformulare halten die in vielen Gemeinden ansässigen Reha-Servicestellen, die Rentenversicherungsträger und in einigen Fällen auch die niedergelassenen Ärzte vor.
- Als Privatzahler.
Die Antragsformulare der Rentenversicherungsträger finden Sie auf der Seite der
DRV Bund. Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 SGB IX hinsichtlich der bevorzugten Rehabilitationsklinik.
Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie und helfen Ihnen gern. (0 60 52) 87-423