Beantragung einer medizinischen Rehabilitation
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Gerne möchten wir Sie bei Ihrem Genesungsweg unterstützen.
Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR) nach Krankenhausaufenthalt
Sie können eine Reha nach einem Krankenhausaufenthalt als Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR) beantragen.
Im Krankenhaus helfen Ihnen die Mitarbeiter des Sozialdienstes und/oder Ihr behandelnder Arzt.
Heilverfahren (HV) ohne Krankenhausaufenthalt
Sie können eine Reha ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt als Heilverfahren (HV) beantragen.
In diesem Fall unterstützt Sie Ihr Hausarzt.
Wunsch- und Wahlrecht
Sie haben ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der bevorzugten Klinik für Ihre Rehabilitation.
Wir freuen uns, wenn Sie sich für die Spessart-Klinik entscheiden.
Unterstützung und Beratung
Bei weiteren Fragen zur Beantragung der Rehabilitation in der Spessart-Klinik Bad Orb stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.